Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Massgebend ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen nur der Information (Ziffer 14.6).
Originaldokument herunterladen (Word)Growin Marketing · Michael Meier-Panelli · Rebhaldenstrasse 17 · 9445 Rebstein · Schweiz UID CHE‑202.147.017
Stand: 2. Oktober 2026
1. Geltung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Growin Marketing, Michael Meier-Panelli, Rebhaldenstrasse 17, 9445 Rebstein, Schweiz («Growin») und ihren Kunden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Growin sie schriftlich bestätigt hat. Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertragsschluss
2.1 Offerten von Growin sind 14 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich annimmt (E-Mail genügt) oder Growin den Auftrag schriftlich bestätigt.
3. Leistungen
3.1 Growin erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und IT, insbesondere Channel Marketing, Kampagnenplanung und -durchführung, Erstellung von Kampagnenmaterialien (z. B. Texte, Grafiken, digitale Werbemittel), Lead Generation, Eventorganisation, Content Marketing, Erstellung von Websites, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Programmierung von Plattformen sowie die Durchführung von MDF-Kampagnen (Marketingfonds der Hersteller) samt Vorbereitung der Nachweisunterlagen. Umfang, Termine und Preis ergeben sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung.
3.2 Growin schuldet die fachgerechte Ausführung des Auftrags und verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen sorgfältig, professionell und zielorientiert zu erbringen. Hingegen wird kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis garantiert. Insbesondere garantiert Growin nicht:
die Genehmigung oder Auszahlung von Fördergeldern, über die allein der jeweilige Hersteller entscheidet
eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads, Teilnehmenden oder Reichweiten
einen bestimmten Umsatz oder Abschluss beim Kunden
3.3 Für Nachweisunterlagen (z. B. Proof of Execution) arbeitet Growin nach den Vorgaben des Herstellers bzw. Fondsgebers, soweit der Kunde die nötigen Unterlagen und Angaben rechtzeitig liefert. Die Vergütung von Growin hängt nicht davon ab, ob ein Hersteller eine Förderung genehmigt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3.4 Growin darf Dritte (z. B. Agenturen, Druckereien, Eventanbieter, Plattformen) zur Erfüllung beiziehen.
3.5 Websites, Plattformen und andere IT-Leistungen übergibt Growin dem Kunden zur Prüfung. Der Kunde prüft sie innert 10 Arbeitstagen und meldet wesentliche Mängel schriftlich. Meldet er innert dieser Frist keine wesentlichen Mängel oder nimmt er die Leistung in Betrieb (z. B. indem er die Website online schaltet), gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Mit der Abnahme gilt die Leistung als abgeschlossen im Sinne von Ziffer 7.1.
3.6 Growin behebt Mängel an IT-Leistungen, die der Kunde innert 3 Monaten nach der Abnahme schriftlich meldet, innert angemessener Frist kostenlos. Weitergehende Ansprüche sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen; Ziffer 10 bleibt vorbehalten. Nicht als Mängel gelten Störungen, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter, durch Updates von Drittsoftware (z. B. Browser, CMS, Plugins) oder durch das Hosting entstehen.
3.7 Nach vollständiger Bezahlung darf der Kunde die für ihn erstellte Website oder Plattform zeitlich unbeschränkt nutzen, ändern und durch Dritte weiterentwickeln lassen. Auf Verlangen übergibt Growin die Zugänge und den Quellcode. F ür Drittsoftware, Vorlagen (Themes), Plugins, Schriften und Bilder gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Standardkomponenten und Werkzeuge von Growin bleiben bei Growin. Im Übrigen gilt Ziffer 11.2.
3.8 Hosting, Domain, Wartung, Sicherheitsupdates und Support sind nur geschuldet, wenn sie in der Offerte vereinbart sind. Sonst ist der Kunde nach der Abnahme selbst dafür verantwortlich, auch für die Sicherung seiner Daten.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt Growin alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Für dadurch entstehende Misserfolge oder Mehraufwände schliesst Growin jegliche Haftung aus.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Marken, Kontaktdaten) rechtmässig sind und er die nötigen Rechte und Einwilligungen besitzt, insbesondere für den Versand von Werbemitteilungen an Kontakte.
5. Kosten und Auslagen
5.1 Sofern die Offerte nichts anderes vorsieht, sind im vereinbarten Preis alle Kosten enthalten, die für die Erbringung der Leistung nötig sind, insbesondere Werbebudget, Software und Tools (z. B. Webinar- oder Videokonferenz-Abos) sowie Leistungen beigezogener Dritter.
5.2 Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen. Sie werden separat nach Aufwand verrechnet. Dasselbe gilt für Kosten, die durch zusätzliche oder geänderte Wünsche des Kunden entstehen.
5.3 Weist die Offerte einzelne Kosten (z. B. Werbebudget) ausdrücklich separat aus, werden sie gemäss Offerte verrechnet. Growin kann dafür einen Vorschuss verlangen.
5.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung der Einzelkosten oder der Marge von Growin. Vorbehalten bleiben Nachweise, die der MDF-Geber für die Auszahlung der Fördergelder verlangt.
6. Preise
6.1 Die Preise verstehen sich in der in der Offerte genannten Währung (CHF oder EUR) und exklusive Mehrwertsteuer und anderer Abgaben, sofern nichts anderes angegeben ist.
6.2 Massgeblich sind die Preise in der Offerte oder Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde verlangt, werden separat verrechnet.
6.3 Rechnungen sind in der Währung der Offerte zu bezahlen, ohne Abzug von Bankspesen oder Gebühren. Solche Kosten trägt der Kunde.
7. Zahlung
7.1 Vor Beginn jeder Dienstleistung oder Lieferung ist eine Anzahlung von 50 % des Preises fällig. Die restlichen 50 % werden bei Abschluss der Dienstleistung oder Lieferung fällig. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt, an dem Growin die vereinbarten Leistungen erbracht hat und dem Kunden dies mitteilt, in der Regel mit der Schlussrechnung. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, gilt das Ende der Laufzeit als Abschluss. Für IT-Leistungen gilt Ziffer 3.5.
7.2 Growin behält sich vor, Höhe und Fälligkeit der Anzahlung im Einzelfall anzupassen. Massgeblich ist die Offerte oder Auftragsbestätigung. Growin ist erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet, mit der Dienstleistung oder Lieferung zu beginnen.
7.3 Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr. Growin kann für die Mahnung eine Gebühr von CHF 30 verlangen. Bei weiteren Mahnungen kann sich die Gebühr erhöhen. Weitere Kosten für das Eintreiben der Forderung, insbesondere für Inkasso und Betreibung, werden dem Kunden weiterverrechnet.
7.4 Im Verzug kann Growin ihre Leistungen aussetzen, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Der Kunde darf Forderungen von Growin nicht mit eigenen Gegenforderungen verrechnen, es sei denn, diese sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
8. Änderungen, Abbruch und Kündigung
8.1 Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Mehraufwand wird verrechnet.
8.2 Growin kann jeden Auftrag, auch einen mit fester Laufzeit, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft kündigen. Der Kunde kann einen Auftrag ohne feste Laufzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen; für Aufträge mit fester Laufzeit gilt Ziffer 8.3. Der Kunde bezahlt den Anteil des Preises, der den bis dahin erbrachten Leistungen entspricht, sowie Kosten gegenüber Dritten, die Growin bereits verbindlich eingegangen ist und nicht mehr stornieren kann, soweit sie nicht schon in diesem Anteil enthalten sind. Übersteigt dieser Betrag die geleistete Anzahlung, wird die Differenz nachbelastet; ist er tiefer, wird der Überschuss zurückerstattet. Gesetzliche Ansprüche bei Kündigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.
8.3 Ist in der Offerte eine feste Laufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Laufzeit automatisch. Eine Verlängerung erfolgt nur, wenn der Kunde sie vor Ablauf der Laufzeit schriftlich bestätigt. Beträgt die feste Laufzeit mehr als 3 Monate, kann der Kunde den Vertrag erstmals auf das Ende des 3. Monats kündigen, mit einer Frist von 30 Tagen. Danach beträgt die Kündigungsfrist für den Kunden 3 Monate auf ein Monatsende. Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibt der Preis geschuldet. Kosten gegenüber Dritten, die Growin bereits verbindlich eingegangen ist und die über das Vertragsende hinausreichen (z. B. gebuchtes Werbebudget oder Tool-Abos), werden dem Kunden gemäss Ziffer 8.2 verrechnet. Das Recht von Growin zur Kündigung gemäss Ziffer 8.2 bleibt unberührt.
9. Warenlieferungen
9.1 Beschafft Growin auf Wunsch des Kunden Waren (z. B. Werbeartikel, Giveaways), kauft sie die Waren im eigenen Namen ein und verkauft sie dem Kunden weiter. Die Einkaufskonditionen von Growin sind nicht Gegenstand des Vertrags.
9.2 Auf Wunsch liefert Growin direkt an den vom Kunden genannten Empfänger. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Lieferadresse verantwortlich. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
9.3 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern Growin sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat. Verzögerungen bei Lieferanten, im Transport oder durch höhere Gewalt berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz.
9.4 Bei Sonderanfertigungen (z. B. Druck, Stickerei, Logo) erhält der Kunde vor der Produktion ein Muster oder eine Vorschau zur Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für den Inhalt. Nach der Freigabe sind Stornierung und Rückgabe ausgeschlossen. Produktionsbedingte Abweichungen sind zulässig: bei der Menge bis ±10 %, bei Farbe, Grösse und Druckbild im branchenüblichen Rahmen. Mehr- oder Mindermengen werden anteilig verrechnet.
9.5 Der Kunde prüft die Ware nach Erhalt unverzüglich, bei Direktlieferung sorgt er dafür, dass der Empfänger dies tut. Offene Mängel und Falschlieferungen sind innert 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mit Foto zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Sonst gilt die Ware als genehmigt.
9.6 Bei rechtzeitig gerügten Mängeln wählt Growin zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung und Preisminderung. Weitergehende Ansprüche sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Auf Verlangen tritt Growin dem Kunden ihre Ansprüche gegen den Lieferanten ab. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung.
10. Haftung
10.1 Growin haftet nach Gesetz für Absicht und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Growin nur für direkte Schäden und höchstens bis zur Höhe des für den betroffenen Auftrag vereinbarten Preises. Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
10.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust und Reputationsschäden.
10.4 Für Leistungen, Waren und Inhalte Dritter (Lieferanten, Hersteller, Werbeplattformen) haftet Growin nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion. Auf Verlangen tritt Growin dem Kunden ihre Ansprüche gegen diese Dritten ab.
10.5 Der Kunde ist für die Verwendung, Weitergabe und Abgabe der gelieferten Waren selbst verantwortlich. Er stellt Growin von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er oder seine Empfänger die Waren verändern, zweckwidrig oder entgegen den Hinweisen des Herstellers verwenden oder weitergeben, es sei denn, Growin trifft ein Verschulden.
11. Rechte an Materialien und Arbeitsergebnissen
11.1 Die Rechte an den vom Kunden gelieferten Materialien bleiben beim Kunden. Der Kunde erlaubt Growin, sie zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen und, soweit dafür nötig, an Dritte weiterzugeben, insbesondere an den MDF-Geber, Lieferanten und Plattformen. Er bestätigt, dass er dazu befugt ist.
11.2 An den eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Texte, Grafiken, Kampagnenmaterial) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung das nicht ausschliessliche Recht, sie für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Weitergehende Rechte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Wissen, Vorlagen, Methoden und Werkzeuge von Growin bleiben bei Growin.
11.3 Der Kunde prüft die Arbeitsergebnisse von Growin vor der Verwendung auf Richtigkeit und Eignung und nutzt sie auf eigene Verantwortung. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Growin nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die Arbeitsergebnisse verändert, ausserhalb des vereinbarten Zwecks oder fehlerhaft verwendet oder an Dritte weitergibt.
11.4 Der Kunde stellt Growin von Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die daraus entstehen, dass die von ihm gelieferten Inhalte Rechte Dritter verletzen oder dass er Personendaten unrechtmässig nutzt. Das gilt auch für Kontaktdaten, die im Rahmen eines Auftrags in seinen Systemen oder Konten bearbeitet werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er Werbemitteilungen wie Newsletter nur versendet, wenn dies nach Datenschutz- und Wettbewerbsrecht erlaubt ist und die nötigen Einwilligungen vorliegen.
12. Referenzen
Growin darf den Kunden (Name und Logo) als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim und nutzen sie nur für den Auftrag. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen, gesetzliche Offenlegungspflichten und die Weitergabe an Dritte, soweit sie zur Auftragserfüllung nötig ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
13.2 Growin bearbeitet Personendaten nach der Datenschutzerklärung auf growinmarketing.ch und den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Gibt der Kunde Growin Personendaten Dritter bekannt (z. B. Empfängeradressen oder Kontaktlisten), stellt er sicher, dass er dazu berechtigt ist. Bearbeitet Growin Daten im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Growin kann diese AGB ändern. Für laufende Aufträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
14.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.3 Mitteilungen können per E-Mail erfolgen.
14.4 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
14.5 Gerichtsstand ist der Sitz von Growin in Rebstein (SG). Growin ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
14.6 Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information. Bei Abweichungen oder Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.